Hier finden Sie die Themen, bei denen Ich Sie unterstützen und beraten kann.

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Alarmplan

Bei dringenden und evtl. lebensbedrohlichen Unfällen können Sekunden über Leben und Tod entscheiden. Um nicht noch nach den richtigen Rufnummern bzw. Adressen suchen zu müssen, ist es wichtig im Vorfeld wichtige Rufnummer, Adressen, Ansprechpartner auf einer Liste aufzuführen.
Wir erstellen Ihnen einen Alarmplan mit Beispielen von wichtigen Rufnummern. Diesen brauchen Sie nur noch an Ihre Gegebenheiten vor Ort anzupassen und an einer zentralen Stelle in Ihrer Firma aufzuhängen.

Arbeitsbestimmung für Fremdfirmen

Die „Arbeitsbestimmung für Subunternehmen“ gelten für alle Fremdfirmen oder Subunternehmer, die Sie beauftragen, um Wartungs- oder Montagearbeiten oder sonstige Arbeiten in anderen Unternehmen durchzuführen. Schon bei der Auswahl potentieller Auftragnehmer ist die Sicherheit und Gesundheit in der Organisation zu überprüfen und zu gewährleisten. Das heißt, dass Arbeitsschutzmaßnahmen, die die gegenseitigen Gefährdungen minimieren, bereits in der Planungsphase entwickelt, festgelegt und kommuniziert werden müssen. Diese Arbeitsschutzbestimmungen sind im Werk- oder Dienstvertrag, in der Leistungsbeschreibung oder im Lastenheft aufzuführen.

Sie erhalten von uns:

  • eine Einleitung über alle relevanten Begriffserklärungen, Definitionen und Hinweisen
  • ein Vertragsinhaltsbeispiel
  • ein Formular, in dem alle wichtigen Personen festgehalten werden zwischen Ihnen und der Fremdfirma
  • ein Formular, in dem alle im Vorfeld ermittelten Gefährdungen zum durchzuführenden Projekt festgehalten werden

Dies ist nicht nur im Interesse jedes Einzelnen, sondern stellt eine gesetzliche Pflicht dar.

Betriebsanweisung

Eine Betriebsanweisung ist ein Dokument, das die Beschäftigten eines Unternehmens auf die individuellen innerbetrieblichen Gefahren durch chemische wie biologische Stoffe, bestimmte Maschinen, Fahrzeuge oder technische Anlagen hinweist und den Umgang mit diesen regelt. Zweck der Betriebsanweisung ist es, Unfälle im Umgang mit Arbeitsmitteln und Stoffen zu minimieren. Die Betriebsanweisung ist nicht zu verwechseln mit der Betriebsanleitung, die vom Hersteller bestimmter Anlagen und Arbeitsmittel erstellt wird. Sie als Arbeitgeber haben unter anderem gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, Betriebsanweisungen zu erstellen, sofern sie nicht mit anderen Maßnahmen die Arbeits- bedingten Gefährdungen Ihrer Mitarbeiter ausschließen können.

Inhalt und Gliederung von Betriebsanweisungen:

Betriebsanweisungen müssen auf die individuellen Arbeitsplätze übersichtlich ausgerichtet, sowie leicht verständlich sein. Sie sollten alle nötigen Hinweise zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für Anlagen oder Geräte enthalten. Dazu zählen die aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgegangenen Unfall- und Gesundheitsgenfahren, wie auch die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen. Betriebsanweisungen für Gefahrenstoffe und Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, Maschinen oder Arbeitsverfahren weisen Unterschiede in Inhalten und Aufbau auf.
In der Regel bestehen die Inhalte der Betriebsanweisungen aus:

  • Anwendungsbereich
  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Verhalten bei Störungen
  • Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
  • Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen)
  • Folgen der Nichtbeachtung

Meine Dienstleistung für sie:
Die Erstellung sämtlicher benötigter Betriebsanweisungen nach den Gegebenheiten bzw. Arbeitsplätzen in ihrem Betrieb.

Betriebsordnung für Fremdfirmen

Die „Betriebsordnung für Fremdfirmen“ gilt für alle Fremdfirmen, die auf Ihrem Betriebsgelände z. B. Wartungs- oder Montagearbeiten durchführen. Sie soll einen sicheren und störungsfreien Produktions- und Arbeitsablauf in ihrer Firma ermöglichen und die Belange des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes gewährleisten. Wir erstellen Ihnen diese „Betriebsordnung für Fremdfirmen“ mit allen wichtigen und relevanten Themen in Bezug auf Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Auch erhalten Sie von uns eine Liste, in dem die Fremdfirmen sich nur noch eintragen muss und über den Erhalt der Betriebsordnung unterschreiben muss.

Brandschutzordnung

Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder ihres Betriebes im Brandfall, sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung. Wie ein korrekte Brandschutzordnung zu erstellen ist, wird in der DIN 14096 festlegt. Sie ist in drei Teile zu untergliedern, die jeweils an unterschiedliche Personenkreise gerichtet ist:

Teil A beinhaltet allgemeine Informationen für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten inklusive der Betriebs-fremden Mitarbeiter. Die Brandschutzordnung ist an mehreren Stellen gut sichtbar auszuhängen und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B richtet sich vor allem an die Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens und enthält genaue, betriebsinterne Vorgaben und Verhaltensregeln (z. B zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung oder zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen).

Teil C gilt für Personen in Betrieben, die mit speziellen Brandschutzaufgaben betraut sind (z. B. Brandschutzbeauftragte, Ersthelfer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber:
Als Arbeitgeber müssen Sie alle Vorkehrungen zum Brandschutz treffen. Diese beinhaltet alle geeigneten Maßnahmen und Vorkehrungen, die dem Brandschutz dienen wie geeignet sind Brände zu verhindern.

Maßnahmen für Flucht- und Rettungswege dienen dazu, Menschen in Ihrer Firma im Brandfall, bei einer Explosion oder bei einem anderen Unfall rasch aus der Gefahrensituation zu bringen. Deshalb hat diese Sicherheit oberste Priorität. In der Brandschutzordnung ist das Verhalten der Personen in ihrer Firma im Brandfall geregelt. Beschrieben werden Maßnahmen die dem Brandschutz dienen und Brände vermeiden sollen. Gegebenenfalls ist diese Regelung in manchen Betrieben Pflicht.

Meine Dienstleistung für Sie:
Erstellung von Flucht- und Rettungswegen. Kontrolle bestehender Flucht- und Rettungswegen. Erstellung von Brandschutzordnungen Teil A+B+C. Erstellung von Feuerwehrplänen. Erstellung von Amokplänen (z.B. für Schulen). Überprüfung bestehender Brandschutzmaßnahmen zur Brandbekämpfung. Kontrolle (Wiederholungsprüfung) bestehender Feuerlöscher. Vermittlung einer Feuerlöscher-Überprüfung. Vermittlung von Brandschutzschulungen. Die Wiederholungsprüfung an Feuerlöscher, Flucht- und Rettungswegeplan ist eine Wiederholungsprüfung. Dieser Eintrag kann z.B. durch das Dokumentieren in einer Excel-Tabelle erfolgen. In dieser Excel-Tabelle können sie alle relevanten Termine wie Wiederholungsprüfungen, Verfallsdatum etc. eintragen. So können sie alle Termine bequem abrufen und verwalten. Diese Vorlage müssen Sie nicht machen, diese erhalten sie selbstverständlich von mir.

Erstunterweisung

Unterweisungen helfen, einen reibungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Bei einem Arbeitsunfall kann der Arbeitgeber wegen unterlassener Unterweisungen persönlich haftbar gemacht werden.

Es gibt drei Arten von Unterweisung:

  • Erstunterweisung (z. B. bei Neueinstellung, Arbeitsplatzwechsel)
  • regelmäßige Wiederholungsunterweisung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z. B. mindestens einmal jährlich)
  • anlassbezogene Wiederholungsunterweisung (z. B. nach Unfällen, sicherheitswidrigem Verhalten)

Durch die Erstunterweisung sollen neue Beschäftigte in die betrieblichen Gegebenheiten eingewiesen werden.
Dieses wichtige Instrument ermöglicht Versicherten, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Sie nehmen Ihren neuen Mitarbeiter „an die Hand“ und zeigen ihm alle relevanten arbeitssicherheits- und gesundheitstechnischen Ausrüstungen wie z. B. Standort des Feuerlöschers oder Erste-Hilfe-Kastens etc.
Wir erstellen Ihnen eine Erstunterweisungshilfe mit allen relevanten Themenbereichen und einer Bestätigung des Erhalts der Erstunterweisung in schriftlicher Form.
Nach dem Erhalt der Erstunterweisung müssen die entsprechenden Mitarbeiter die Bestätigung nur noch unterschreiben.

Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege gehört zu der obersten Priorität in Arbeitsstätten (wenn dieser Aushang benötigt wird). Dieser Aushang dient dazu, Menschen im Brandfall, bei einer Explosion oder bei einem anderen Unfall rasch aus der Gefahrensituation zu bringen.

Konkretisiert werden diese technischen Regeln für Arbeitsstätten (bzgl. für Fluchtwege und Notausgänge) in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A2.3.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese ASR A2.3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln können Sie als Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählen sie als Arbeitgeber eine andere Lösung, müssen sie dann mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für ihre Beschäftigten erreichen.

Meine Dienstleistung für Sie:
Erstellung und Prüfung von Flucht- und Rettungswegen sowie Feuerwehrplänen. Erstellung von Feuerwehrplänen.

Folgeunterweisung

Unterweisungen helfen, einen reibungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Bei einem Arbeitsunfall kann der Arbeitgeber wegen unterlassener Unterweisungen persönlich haftbar gemacht werden.

Es gibt drei Arten von Unterweisung:

  • Erstunterweisung (z. B. bei Neueinstellung, Arbeitsplatzwechsel)
  • regelmäßige Wiederholungsunterweisung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z. B. mindestens einmal jährlich)
  • anlassbezogene Wiederholungsunterweisung (z. B. nach Unfällen, sicherheitswidrigem Verhalten)

Durch die Folgeunterweisung sollen Beschäftigte in die Lage versetzt werden, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu erkennen und durch ihr Verhalten zu vermeiden.
Wir erstellen Ihnen eine Folgeunterweisung mit allen relevanten Themenbereichen in schriftlicher Form. Alle von Ihnen ausgewählten Geräte/Maschinen sind im Anschluss aufgeführt. Bei einer durchschnittlichen Firma können diese Unterweisungen 50 Seiten betragen. Dieses wichtige Instrument ermöglicht Versicherten, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Sie händigen diese Unterweisung Ihren Mitarbeitern zum Durchlesen aus und gehen anschließend in mündlicher Form nochmals Schritt für Schritt alles durch. Je mehr die Teilnehmer eingebunden sind und je mehr Kommunikation und Rückfragen stattfinden, desto besser. Nach dem Erhalt der Unterweisung müssen die entsprechenden Mitarbeiter nur noch die Bestätigung unterschreiben.

Persönliche Schutzausrüstung

Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen durchgeführt werden, sobald mind. ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Allerdings ist bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes bzw. einer Tätigkeit ausreichend und auch sinnvoll.
Das heißt, dass eine durchgeführte Tätigkeit im Betrieb auf Gefährdungen für die Mitarbeiter überprüft werden muss. Geeignete Maßnahmen können Störungen im Betriebsablauf, Unfälle und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen vermeiden. Sie können Ausfallzeiten beim Personal verringern. Kommt es zu einem Arbeitsunfall und wurde im Vorfeld keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes erstellt, kann dies neben den hohen Strafen durch den Gesetzgeber auch Regressforderungen der Berufsgenossenschaft zur Folge haben.

Leiterprüfung

Mangelnde oder keine Wartung und Pflege der Leitern kann zu Leiterunfällen führen.
Sie als Unternehmer sind für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Leitern verantwortlich.
Sie sind verpflichtet, Leitern wiederkehrend auf den ordnungsgemäßen Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Diese Prüfung erfolgt durch eine Sicht- und Funktionsprüfung. Die Fristen richten sich nach Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung und festgestellten Mängeln bei der letzten Prüfung. Diese Prüfungsfristen müssen Sie an Ihre Betriebsverhältnisse anpassen (empfohlen wird jedoch mindestens eine jährliche Prüfung). Ferner müssen Sie als Unternehmer ermitteln und festlegen, welche Person die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um sie mit der Prüfung Ihrer Leitern zu beauftragen. Sie erhalten von uns Hinweise und allgemeine Informationen zur Prüfung Ihrer Leitern. Ferner erhalten Sie Prüfungsprotokolle zu allen üblichen, gebräuchlichen Leitern.

Regalprüfung

Regale, die von Hand be- und entladen werden, sind für den Betrieb ein zentraler und unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsalltags. Kleinere Schäden und Abnutzungen treten immer wieder auf und lassen sich im normalen Arbeitsalltag nicht vermeiden. Für die Reparatur ist im besten Fall noch ein recht überschaubarer Betrag zu zahlen. Durch das Ignorieren wichtiger Überprüfungen der Regale entstehen jedoch langfristig immer häufiger Schäden und sogar Unfälle. Hierdurch kommt es nicht nur zu deutlich höheren Kosten, sondern auch zu einer abnehmenden Sicherheit Ihrer Arbeiter.
Um schwerwiegende Unfälle Ihrer Arbeiter zu vermeiden (wodurch ebenfalls ein unverzichtbarer Beitrag zur Arbeitsqualität geleistet ist) und weiteren sehr unangenehmen Kosten langfristig aus dem Weg zu gehen, ist unter anderem die regelmäßige Prüfung der Regale sehr wichtig.
Sie erhalten von uns Hinweise und allgemeine Informationen zur Prüfung Ihrer Regale, die von Hand be- und entladen werden. Ferner erhalten Sie Prüfungsprotokolle zu allen üblichen, gebräuchlichen Regalen (nur Regale, die von Hand be- und entladen werden und keine kraftbetriebenen Regale).

Verbandskasten

Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss nach § 24 DGUV Vorschrift 1 dokumentiert werden, was im Fachchinesisch als „Grundsätze der Prävention“ definiert wird.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Namen des Verletzten bzw. Erkrankten
  • Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens
  • Ort
  • Hergang
  • Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung
  • Namen der Zeugen
  • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
  • Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Erste-Hilfe-Leistenden.

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen
Die Dokumentation dient als Beleg, dass es sich um einen Arbeitsunfall bzw. eine arbeitsbedingte Gesundheitsschädigung handelt. So können bei Spätfolgen ein Anspruch auf Versicherungsleistungen nachgewiesen werden. Diese Dokumentationen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.

Meine Dienstleitung für Sie:
Ein dementsprechendes Dokument (Meldezettel) kann ich ihnen zur Verfügung stellen. Auch eine Einweisung für ihre Mitarbeiter, warum es wichtig ist, jeden „Kratzer“ zu dokumentieren. Gleichzeitig erhalten sie auch eine „Bedienungsanleitung“ was im Ernstfall zu tun ist. Ein Alarmplan mit sämtlichen wichtigen Telefonnummern in Ihrer Umgebung wird natürlich auch von mir erstellt. Zu allen Einweisungen gibt es von mir immer, ein Dokument in dem alle unterwiesenen unterschreiben.

Wartungsplaner

Leider kommt es nicht selten vor, dass wiederkehrende Prüffristen nicht eingehalten werden. Die Ursachen hierfür können vielfältig sein. Ob der zuständige Mitarbeiter im Krankenstand ist, Kostengründe vorliegen oder einfach die Prüffristen vergessen werden – dies kann als Ordnungswidrigkeit oder als Straftatbestand gewertet und geahndet werden. Um Ihre wiederkehrenden Prüfungen auf einen Blick unter Kontrolle zu haben, erhalten Sie von uns einen „Wartungsplaner“. In diesem werden alle für Sie relevanten, wichtigen Prüfungen eingetragen. Das Arbeitsmittel selbst (die zu prüfende Anlage, das Gerät etc.), Prüfer, Ort, Adressen, Prüffristen, Rechtsgrundlage und letztendlich das Datum werden in dieser Tabelle festgehalten. Sobald eine Prüfung fällig ist, wird das entsprechende Arbeitsmittel, der Gegenstand etc. in der jeweiligen zu prüfenden Spalte automatisch angezeigt. So halten Sie bequem alles im Griff.

Alarmplan

Bei dringenden und evtl. lebensbedrohlichen Unfällen können Sekunden über Leben und Tod entscheiden. Um nicht noch nach den richtigen Rufnummern bzw. Adressen suchen zu müssen, ist es wichtig im Vorfeld wichtige Rufnummer, Adressen, Ansprechpartner auf einer Liste aufzuführen.
Wir erstellen Ihnen einen Alarmplan mit Beispielen von wichtigen Rufnummern. Diesen brauchen Sie nur noch an Ihre Gegebenheiten vor Ort anzupassen und an einer zentralen Stelle in Ihrer Firma aufzuhängen.

Arbeitsbestimmung für Fremdfirmen

Die „Arbeitsbestimmung für Subunternehmen“ gelten für alle Fremdfirmen oder Subunternehmer, die Sie beauftragen, um Wartungs- oder Montagearbeiten oder sonstige Arbeiten in anderen Unternehmen durchzuführen. Schon bei der Auswahl potentieller Auftragnehmer ist die Sicherheit und Gesundheit in der Organisation zu überprüfen und zu gewährleisten. Das heißt, dass Arbeitsschutzmaßnahmen, die die gegenseitigen Gefährdungen minimieren, bereits in der Planungsphase entwickelt, festgelegt und kommuniziert werden müssen. Diese Arbeitsschutzbestimmungen sind im Werk- oder Dienstvertrag, in der Leistungsbeschreibung oder im Lastenheft aufzuführen.

Sie erhalten von uns:

  • eine Einleitung über alle relevanten Begriffserklärungen, Definitionen und Hinweisen
  • ein Vertragsinhaltsbeispiel
  • ein Formular, in dem alle wichtigen Personen festgehalten werden zwischen Ihnen und der Fremdfirma
  • ein Formular, in dem alle im Vorfeld ermittelten Gefährdungen zum durchzuführenden Projekt festgehalten werden

Dies ist nicht nur im Interesse jedes Einzelnen, sondern stellt eine gesetzliche Pflicht dar.

Betriebsanweisung

Eine Betriebsanweisung ist ein Dokument, das die Beschäftigten eines Unternehmens auf die individuellen innerbetrieblichen Gefahren durch chemische wie biologische Stoffe, bestimmte Maschinen, Fahrzeuge oder technische Anlagen hinweist und den Umgang mit diesen regelt. Zweck der Betriebsanweisung ist es, Unfälle im Umgang mit Arbeitsmitteln und Stoffen zu minimieren. Die Betriebsanweisung ist nicht zu verwechseln mit der Betriebsanleitung, die vom Hersteller bestimmter Anlagen und Arbeitsmittel erstellt wird. Sie als Arbeitgeber haben unter anderem gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, Betriebsanweisungen zu erstellen, sofern sie nicht mit anderen Maßnahmen die Arbeits- bedingten Gefährdungen Ihrer Mitarbeiter ausschließen können.

Inhalt und Gliederung von Betriebsanweisungen:

Betriebsanweisungen müssen auf die individuellen Arbeitsplätze übersichtlich ausgerichtet, sowie leicht verständlich sein. Sie sollten alle nötigen Hinweise zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für Anlagen oder Geräte enthalten. Dazu zählen die aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgegangenen Unfall- und Gesundheitsgenfahren, wie auch die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen. Betriebsanweisungen für Gefahrenstoffe und Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, Maschinen oder Arbeitsverfahren weisen Unterschiede in Inhalten und Aufbau auf.
In der Regel bestehen die Inhalte der Betriebsanweisungen aus:

  • Anwendungsbereich
  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Verhalten bei Störungen
  • Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
  • Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen)
  • Folgen der Nichtbeachtung

Meine Dienstleistung für sie:
Die Erstellung sämtlicher benötigter Betriebsanweisungen nach den Gegebenheiten bzw. Arbeitsplätzen in ihrem Betrieb.

Betriebsordnung für Fremdfirmen

Die „Betriebsordnung für Fremdfirmen“ gilt für alle Fremdfirmen, die auf Ihrem Betriebsgelände z. B. Wartungs- oder Montagearbeiten durchführen. Sie soll einen sicheren und störungsfreien Produktions- und Arbeitsablauf in ihrer Firma ermöglichen und die Belange des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes gewährleisten. Wir erstellen Ihnen diese „Betriebsordnung für Fremdfirmen“ mit allen wichtigen und relevanten Themen in Bezug auf Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Auch erhalten Sie von uns eine Liste, in dem die Fremdfirmen sich nur noch eintragen muss und über den Erhalt der Betriebsordnung unterschreiben muss.

Brandschutzordnung

Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder ihres Betriebes im Brandfall, sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung. Wie ein korrekte Brandschutzordnung zu erstellen ist, wird in der DIN 14096 festlegt. Sie ist in drei Teile zu untergliedern, die jeweils an unterschiedliche Personenkreise gerichtet ist:

Teil A beinhaltet allgemeine Informationen für alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten inklusive der Betriebs-fremden Mitarbeiter. Die Brandschutzordnung ist an mehreren Stellen gut sichtbar auszuhängen und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B richtet sich vor allem an die Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens und enthält genaue, betriebsinterne Vorgaben und Verhaltensregeln (z. B zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung oder zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen).

Teil C gilt für Personen in Betrieben, die mit speziellen Brandschutzaufgaben betraut sind (z. B. Brandschutzbeauftragte, Ersthelfer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber:
Als Arbeitgeber müssen Sie alle Vorkehrungen zum Brandschutz treffen. Diese beinhaltet alle geeigneten Maßnahmen und Vorkehrungen, die dem Brandschutz dienen wie geeignet sind Brände zu verhindern.

Maßnahmen für Flucht- und Rettungswege dienen dazu, Menschen in Ihrer Firma im Brandfall, bei einer Explosion oder bei einem anderen Unfall rasch aus der Gefahrensituation zu bringen. Deshalb hat diese Sicherheit oberste Priorität. In der Brandschutzordnung ist das Verhalten der Personen in ihrer Firma im Brandfall geregelt. Beschrieben werden Maßnahmen die dem Brandschutz dienen und Brände vermeiden sollen. Gegebenenfalls ist diese Regelung in manchen Betrieben Pflicht.

Meine Dienstleistung für Sie:
Erstellung von Flucht- und Rettungswegen. Kontrolle bestehender Flucht- und Rettungswegen. Erstellung von Brandschutzordnungen Teil A+B+C. Erstellung von Feuerwehrplänen. Erstellung von Amokplänen (z.B. für Schulen). Überprüfung bestehender Brandschutzmaßnahmen zur Brandbekämpfung. Kontrolle (Wiederholungsprüfung) bestehender Feuerlöscher. Vermittlung einer Feuerlöscher-Überprüfung. Vermittlung von Brandschutzschulungen. Die Wiederholungsprüfung an Feuerlöscher, Flucht- und Rettungswegeplan ist eine Wiederholungsprüfung. Dieser Eintrag kann z.B. durch das Dokumentieren in einer Excel-Tabelle erfolgen. In dieser Excel-Tabelle können sie alle relevanten Termine wie Wiederholungsprüfungen, Verfallsdatum etc. eintragen. So können sie alle Termine bequem abrufen und verwalten. Diese Vorlage müssen Sie nicht machen, diese erhalten sie selbstverständlich von mir.

Erstunterweisung

Unterweisungen helfen, einen reibungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Bei einem Arbeitsunfall kann der Arbeitgeber wegen unterlassener Unterweisungen persönlich haftbar gemacht werden.

Es gibt drei Arten von Unterweisung:

  • Erstunterweisung (z. B. bei Neueinstellung, Arbeitsplatzwechsel)
  • regelmäßige Wiederholungsunterweisung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z. B. mindestens einmal jährlich)
  • anlassbezogene Wiederholungsunterweisung (z. B. nach Unfällen, sicherheitswidrigem Verhalten)

Durch die Erstunterweisung sollen neue Beschäftigte in die betrieblichen Gegebenheiten eingewiesen werden.
Dieses wichtige Instrument ermöglicht Versicherten, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Sie nehmen Ihren neuen Mitarbeiter „an die Hand“ und zeigen ihm alle relevanten arbeitssicherheits- und gesundheitstechnischen Ausrüstungen wie z. B. Standort des Feuerlöschers oder Erste-Hilfe-Kastens etc.
Wir erstellen Ihnen eine Erstunterweisungshilfe mit allen relevanten Themenbereichen und einer Bestätigung des Erhalts der Erstunterweisung in schriftlicher Form.
Nach dem Erhalt der Erstunterweisung müssen die entsprechenden Mitarbeiter die Bestätigung nur noch unterschreiben.

Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege gehört zu der obersten Priorität in Arbeitsstätten (wenn dieser Aushang benötigt wird). Dieser Aushang dient dazu, Menschen im Brandfall, bei einer Explosion oder bei einem anderen Unfall rasch aus der Gefahrensituation zu bringen.

Konkretisiert werden diese technischen Regeln für Arbeitsstätten (bzgl. für Fluchtwege und Notausgänge) in der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A2.3.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese ASR A2.3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln können Sie als Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählen sie als Arbeitgeber eine andere Lösung, müssen sie dann mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für ihre Beschäftigten erreichen.

Meine Dienstleistung für Sie:
Erstellung und Prüfung von Flucht- und Rettungswegen sowie Feuerwehrplänen. Erstellung von Feuerwehrplänen.

Folgeunterweisung

Unterweisungen helfen, einen reibungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Bei einem Arbeitsunfall kann der Arbeitgeber wegen unterlassener Unterweisungen persönlich haftbar gemacht werden.

Es gibt drei Arten von Unterweisung:

  • Erstunterweisung (z. B. bei Neueinstellung, Arbeitsplatzwechsel)
  • regelmäßige Wiederholungsunterweisung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z. B. mindestens einmal jährlich)
  • anlassbezogene Wiederholungsunterweisung (z. B. nach Unfällen, sicherheitswidrigem Verhalten)

Durch die Folgeunterweisung sollen Beschäftigte in die Lage versetzt werden, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu erkennen und durch ihr Verhalten zu vermeiden.
Wir erstellen Ihnen eine Folgeunterweisung mit allen relevanten Themenbereichen in schriftlicher Form. Alle von Ihnen ausgewählten Geräte/Maschinen sind im Anschluss aufgeführt. Bei einer durchschnittlichen Firma können diese Unterweisungen 50 Seiten betragen. Dieses wichtige Instrument ermöglicht Versicherten, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten. Sie händigen diese Unterweisung Ihren Mitarbeitern zum Durchlesen aus und gehen anschließend in mündlicher Form nochmals Schritt für Schritt alles durch. Je mehr die Teilnehmer eingebunden sind und je mehr Kommunikation und Rückfragen stattfinden, desto besser. Nach dem Erhalt der Unterweisung müssen die entsprechenden Mitarbeiter nur noch die Bestätigung unterschreiben.

Persönliche Schutzausrüstung

Eine Gefährdungsbeurteilung muss für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen durchgeführt werden, sobald mind. ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Allerdings ist bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes bzw. einer Tätigkeit ausreichend und auch sinnvoll.
Das heißt, dass eine durchgeführte Tätigkeit im Betrieb auf Gefährdungen für die Mitarbeiter überprüft werden muss. Geeignete Maßnahmen können Störungen im Betriebsablauf, Unfälle und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen vermeiden. Sie können Ausfallzeiten beim Personal verringern. Kommt es zu einem Arbeitsunfall und wurde im Vorfeld keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes erstellt, kann dies neben den hohen Strafen durch den Gesetzgeber auch Regressforderungen der Berufsgenossenschaft zur Folge haben.

Leiterprüfung

Mangelnde oder keine Wartung und Pflege der Leitern kann zu Leiterunfällen führen.
Sie als Unternehmer sind für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Leitern verantwortlich.
Sie sind verpflichtet, Leitern wiederkehrend auf den ordnungsgemäßen Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Diese Prüfung erfolgt durch eine Sicht- und Funktionsprüfung. Die Fristen richten sich nach Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung und festgestellten Mängeln bei der letzten Prüfung. Diese Prüfungsfristen müssen Sie an Ihre Betriebsverhältnisse anpassen (empfohlen wird jedoch mindestens eine jährliche Prüfung). Ferner müssen Sie als Unternehmer ermitteln und festlegen, welche Person die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um sie mit der Prüfung Ihrer Leitern zu beauftragen. Sie erhalten von uns Hinweise und allgemeine Informationen zur Prüfung Ihrer Leitern. Ferner erhalten Sie Prüfungsprotokolle zu allen üblichen, gebräuchlichen Leitern.

Regalprüfung

Regale, die von Hand be- und entladen werden, sind für den Betrieb ein zentraler und unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsalltags. Kleinere Schäden und Abnutzungen treten immer wieder auf und lassen sich im normalen Arbeitsalltag nicht vermeiden. Für die Reparatur ist im besten Fall noch ein recht überschaubarer Betrag zu zahlen. Durch das Ignorieren wichtiger Überprüfungen der Regale entstehen jedoch langfristig immer häufiger Schäden und sogar Unfälle. Hierdurch kommt es nicht nur zu deutlich höheren Kosten, sondern auch zu einer abnehmenden Sicherheit Ihrer Arbeiter.
Um schwerwiegende Unfälle Ihrer Arbeiter zu vermeiden (wodurch ebenfalls ein unverzichtbarer Beitrag zur Arbeitsqualität geleistet ist) und weiteren sehr unangenehmen Kosten langfristig aus dem Weg zu gehen, ist unter anderem die regelmäßige Prüfung der Regale sehr wichtig.
Sie erhalten von uns Hinweise und allgemeine Informationen zur Prüfung Ihrer Regale, die von Hand be- und entladen werden. Ferner erhalten Sie Prüfungsprotokolle zu allen üblichen, gebräuchlichen Regalen (nur Regale, die von Hand be- und entladen werden und keine kraftbetriebenen Regale).

Verbandskasten

Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss nach § 24 DGUV Vorschrift 1 dokumentiert werden, was im Fachchinesisch als „Grundsätze der Prävention“ definiert wird.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Namen des Verletzten bzw. Erkrankten
  • Datum/Uhrzeit des Unfalles bzw. Gesundheitsschadens
  • Ort
  • Hergang
  • Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung
  • Namen der Zeugen
  • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
  • Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Erste-Hilfe-Leistenden.

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen
Die Dokumentation dient als Beleg, dass es sich um einen Arbeitsunfall bzw. eine arbeitsbedingte Gesundheitsschädigung handelt. So können bei Spätfolgen ein Anspruch auf Versicherungsleistungen nachgewiesen werden. Diese Dokumentationen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.

Meine Dienstleitung für Sie:
Ein dementsprechendes Dokument (Meldezettel) kann ich ihnen zur Verfügung stellen. Auch eine Einweisung für ihre Mitarbeiter, warum es wichtig ist, jeden „Kratzer“ zu dokumentieren. Gleichzeitig erhalten sie auch eine „Bedienungsanleitung“ was im Ernstfall zu tun ist. Ein Alarmplan mit sämtlichen wichtigen Telefonnummern in Ihrer Umgebung wird natürlich auch von mir erstellt. Zu allen Einweisungen gibt es von mir immer, ein Dokument in dem alle unterwiesenen unterschreiben.

Wartungsplaner

Leider kommt es nicht selten vor, dass wiederkehrende Prüffristen nicht eingehalten werden. Die Ursachen hierfür können vielfältig sein. Ob der zuständige Mitarbeiter im Krankenstand ist, Kostengründe vorliegen oder einfach die Prüffristen vergessen werden – dies kann als Ordnungswidrigkeit oder als Straftatbestand gewertet und geahndet werden. Um Ihre wiederkehrenden Prüfungen auf einen Blick unter Kontrolle zu haben, erhalten Sie von uns einen „Wartungsplaner“. In diesem werden alle für Sie relevanten, wichtigen Prüfungen eingetragen. Das Arbeitsmittel selbst (die zu prüfende Anlage, das Gerät etc.), Prüfer, Ort, Adressen, Prüffristen, Rechtsgrundlage und letztendlich das Datum werden in dieser Tabelle festgehalten. Sobald eine Prüfung fällig ist, wird das entsprechende Arbeitsmittel, der Gegenstand etc. in der jeweiligen zu prüfenden Spalte automatisch angezeigt. So halten Sie bequem alles im Griff.

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Sie haben Fragen zum „ersten Schritt“ in Richtung Arbeitssicherheit, oder sonstige Fragen zu meinen Dienstleistungen, dann können Sie mich hier unverbindlich kontaktieren. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden. Ihr Sakis Herold
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